Gemeindegründungs-Ethik
in der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF)


Die Freikirchen verstehen ihre Gemeindegründungen als Reaktion auf den Sendungsbefehl Jesu. Sie sind ein Beitrag zum Bau des Reiches Gottes.

Wir arbeiten als Freikirchen nach dem Prinzip der "Offenen Türen". Darüber hinaus sind wir personenorientiert und denken und arbeiten nicht in Kirchenbezirken bzw. Parochien. Dies kann zu Verunsicherungen und Missverständnissen führen.

Es geht dabei vorrangig darum, den Noch-nicht-Erreichten das Evangelium nahe zu bringen. Dies bedeutet, dass vor allem Gemeinden gegründet werden in Gebieten und unter Bevölkerungsgruppen, in denen noch keine lebendige örtliche Gemeinde existiert.

Wir akzeptieren die Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) vom Oktober 1980 (unter dem Titel "Evangelisation - unser gemeinsamer Auftrag"), in der es heißt:

"Wir akzeptieren die Möglichkeit des Übertritts von einer zu einer anderen Kirche, sofern er dem Gewissen und dem freien Entschluss des einzelnen entspringt. Derselbe Respekt sollte auch gelten, wenn es um evangelistische Bemühungen unter den so genannten Namenschristen geht, d.h. um Menschen, die nominell einer Kirche angehören und nach ihrem eigenen Bekenntnis keine innere Glaubensbeziehung zu Christus mehr haben...

Wir nehmen Abstand von jeder kirchlichen Maßnahme, die materielle oder soziale Vorteile anbietet, um die Kirchenangehörigkeit des einzelnen zu beeinflussen oder auf Menschen in Zeiten der Hilflosigkeit und Not einen ungeziemenden Druck auszuüben...

Wird ein nominelles Glied einer Kirche durch den Dienst einer anderen Kirche zum lebendigen Glauben geführt, sollte zunächst geprüft werden, ob das Verhältnis zur bisherigen Ortsgemeinde erneuert werden kann. Die evangelisierende Kirche oder Gruppe muss dabei von der Voraussetzung ausgehen, dass der Mensch, dem im Vollzug solcher Verkündigung Glauben geschenkt wird, diesen Glauben auch in der Kirche leben kann, mit der ihn bisher nur nominelle Mitgliedschaft verband. Die Vielfalt des Zeugnisses und die ökumenische Gesinnung gebieten uns, die Überzeugungen und die Praxis anderer Kirchen zu achten, auch wenn wir deren Auffassungen nicht teilen.

Ist eine solche Verbindung nicht mehr vorhanden oder nicht mehr herzustellen, so darf "die Einladung in eine neue Glaubensbeheimatung... nicht als Proselytismus missdeutet werden" (Leitsätze zum Problem des Proselytismus im Missionarischen Jahr 1980), sondern als Erfüllung des Gebotes Christi: "Gehet hinaus in die ganze Welt und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen!" (Mk 16, 15). Wenn ein Glied einer Kirche in eine andere Kirche aufgenommen werden möchte, sollte es nach Möglichkeit zwischen den beteiligten Kirchen (Gemeinden) zu einer Fühlungnahme kommen; wenn es deutlich ist, dass Gewissensmotive und gute Gründe vorliegen, sollte man dem Betroffenen weder vor noch nach seinem Übertritt Hindernisse in den Weg legen."

Daraus folgt für uns:

  1. Wird eine neue Gemeinde von uns gegründet, suchen wir vor der Gemeindegründung das offene Gespräch mit den Verantwortlichen der Nachbargemeinden.
  2. Die offizielle Gründung einer neuen Gemeinde wird den bestehenden Nachbargemeinden und Gemeinschaften mitgeteilt; die verantwortlichen Mitarbeiter aus den Nachbargemeinden werden zur Eröffnungsfeier eingeladen.
  3. Eine neue Gemeinde entsteht nicht durch Abwerbung aktiver Mitglieder aus anderen Gemeinden und Kirchen. Sie ist aber offen für Menschen, die von sich aus eine neue geistliche Heimat suchen. Dazu ist ein Informationsaustausch zwischen den Gemeinden und Kirchen hilfreich.
  4. Eine neue Gemeinde hat nicht die "alleinseligmachende Wahrheit" für sich gepachtet. Sie versteht sich - mit den anderen zusammen - als zum Leib Christi gehörend. Somit bejahen wir die geistliche Einheit des Leibes Christi, der trotz dieser Einheit in verschiedene kirchliche Organisationen und Gemeindeverbände aufgeteilt ist, mit teils unterschiedlichen Lehrtraditionen.
  5. Eine neue Gemeinde soll nicht Sammelbecken unzufriedener Menschen aus verschiedenen Gemeinden sein. Sie achtet darauf, nicht vorschnell unzufriedene Geschwister aus anderen Gemeinden aufzunehmen und insbesondere nicht stark dominierenden Mitarbeitern, die in anderen Gemeinden gescheitert sind, neu Leitungsaufgaben zu übertragen. In derartigen Fällen sollte unbedingt mit den jeweils betroffenen Gemeinden Rücksprache gehalten werden.
  6. Wenn Konflikte zwischen Gruppen und Gemeinden entstehen, sollte man sich bemühen, die entstandenen Spannungen miteinander zu lösen.
  7. Wir empfehlen Kontakte und die Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Gemeinden unterschiedlicher Denominationen.